KMU Planer

ohne Plan kein Weg

Massive Kürzungen beim Gründungszuschuss

Seit dem 23.09.2011 ist es nun amtlich, die Bundesregierung hat im Rahmen eines großen Sparpaketes massive Veränderungen für den Gründungszuschuss beschlossen.

Was wird sich in der Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit ab 01.11.2011 ändern?

  • Bisher war die Förderung eine MUSS Leistung, nun ist es eine KANN Leistung – je nach Verfügbarkeit der Fördermittel und Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit/ ARGE
  • 150 Tage – Restanspruch auf ALG I muss bei Antragstellung vorhanden sein
  • 6 Monate kann der inviduell abhängige Gründungszuschuss gezahlt werden – entspricht Höhe des ALG I
  • 6 Monate kann der zusätzliche unabhängige Pauschalbetrag in Höhe von 300,- € grundsätzlich gezahlt
  • Weitere 9 Monate kann der zusätzliche unabhängige Pauschalbetrag in Höhe von 300,- € gezahlt werden

Die Förderdauer wurde insgesamt also nicht verkürzt, aber wer den Gründungzuschuss noch erhält hat z.B. bei einem Anspruch auf ALG I von 1.200 € nun insgesamt 3.600 € weniger zur Verfügung.

Oktober 13, 2011 - Geschrieben von | Allgemein | ,

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